Definition laut VdAK-Rahmenvertrag vom 18.05.1993:
“Krankengymnastik ist ärztlich verordnete Bewegungstherapie, ein Heilmittel, das mit speziellen Behandlungstechniken bei Fehlentwicklungen oder Funktionsstörungen organischer Art oder als Folge psychischer Störungen angewandt wird.
Information, Motivation und Schulung des Patienten über gesundheitsgerechtes und auf die Störung der Körperfunktion abgestimmtes Verhalten sind als unerlässlicher Bestandteil der ärztlich verordneten Behandlung selbstverständlich.
Die gezielte Schulung des Patienten im Gebrauch seiner Hilfsmittel ist verordnungsfähige Aufgabe des Krankengymnasten/Physiotherapeuten.”